Inventurvereinfachung: Welche Verfahren Sie kennen müssen und wie Ihr Unternehmen davon profitiert
Die jährliche Inventur ist für Unternehmen nach § 240 HGB gesetzlich vorgeschrieben. Der Standard ist die Vollinventur, bei der die Bestandsaufnahme körperlich an einem festgelegten Bilanzstichtag erfolgt. Das Verfahren kostet Zeit und bindet wertvolle Personalressourcen. Darüber hinaus gibt es beim händischen Erfassen der Bestände zahlreiche Fehlerquellen. Für Unternehmen ist die Vollinventur daher kein wertschöpfender Prozess. In diesem Blogbeitrag lernen Sie gesetzlich zulässige Verfahren zur Inventurvereinfachung kennen, mit denen sich der Zählaufwand und die Fehlerquellen minimieren lassen.