Definitionen
Komission: Der Händler verkauft die Ware im Auftrag des Lieferanten, ohne Eigentümer zu werden.
Konsignation: Der Händler wird beim Verkauf an den Kunden 'eine logische Sekunde' lang Eigentümer der Ware. Bei beiden Modellen liegt die Flächenverantwortung beim Lieferanten. Der Händler profitiert von Liquiditätsvorteilen, denn er muss die Ware beim Provisionsmodell Kommission gar nicht finanzieren, oder er zahlt im Falle der Konsignation erst dann, wenn er die Ware verkauft hat. Das geringere Warenrisiko ermöglicht es dem Händler in beiden Fällen, sich auf seine Kernkompetenz, den Verkauf, konzentrieren.