CMR-Frachtbrief

Der CMR Frachtbrief beinhaltet sämtliche Vereinbarungen zu grenzüberschreitenden Transporten im Straßengüterverkehr. 

Wofür steht CMR?

CMR ist die Abkürzung für die französische Bezeichnung „Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route“. Dies beschreibt ein internationales Übereinkommen zu grenzüberschreitenden Transporten im Straßengüterverkehr. Dieses Übereinkommen regelt Auftragsvergabe und –abwicklung oder auch Haftung bei Verzug sowie bei Verlust oder Beschädigung des Transportgutes. 

Wie entstand das Abkommen?

Das CMR Abkommen besteht seit 1956, die Gründungsstaaten waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz und Jugoslawien. In der Bundesrepublik Deutschland trat das Gesetz am 5.2.1961 in Kraft. Mittlerweile haben alle europäischen Staaten, zwei afrikanische Länder (Marokko und Tunesien) sowie mehrere Staaten in Zentralasien und dem mittleren Osten unterschrieben.

Was beinhaltet der CMR Frachtbrief?

Auf dem standardisierten Beförderungsdokument CMR Frachtbrief können die wichtigsten Informationen und Bestandteile eines Frachtvertrages nach den Richtlinien der CMR dokumentiert werden. Inhalte des CMR-Frachtbriefs sind grundsätzliche Informationen zum Transport wie: Ab- / Auslieferungstermin, beigefügte Dokumente, Inhalt und Menge der Fracht, Vertragspartner und bei Bedarf interne Kennzeichnungen. Für Transporte mit Gefahrgut gibt es ebenfalls eine Angabemöglichkeit. Der CMR Frachtbrief enthält außerdem Vorschriften bezüglich Reklamationen und die Haftung von aufeinanderfolgenden Frachtführern. Die Durchschläge müssen vom Absender und Frachtführer unterzeichnet werden. 

Wann wird der CMR Frachtbrief eingesetzt?

Liegen der Standort, an dem ein Gut übernommen wird, und der Standort, an dem ein Gut abgeliefert wird, in zwei verschiedenen Staaten, kommt der Frachtbrief zum Einsatz. Der Vordruck muss in englischer oder französischer Sprache vorliegen. Er ist ausschließlich international gültig und gilt daher nicht innerhalb nationaler Grenzen. In Deutschland regelt das HGB den Straßengütertransport innerhalb der Grenzen. Obwohl ein CMR-Dokument rechtlich nicht verpflichtend mitzuführen ist, kann er grundsätzlich für Absender, Frachtführer und Empfänger einer Sendung von Interesse sein. Wenn ein Frachtbrief mitgeführt wird und Absendungs- oder Empfangsland der Sendung ein CMR-Mitgliedsstaat ist, fällt der Frachtbrief unter den CMR.

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