Vor- und nachverlegte Inventur

Die vor- bzw. nachverlegte Inventur ist eine Möglichkeit zur vereinfachten Bestandsaufnahme. Dabei kann die Inventurdurchführung in einem Zeitraum von drei Monate vor beziehungsweise zwei Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen.

Lagermitarbeiter bei der Inventur Lagermitarbeiter bei der Inventur

Was ist eine verlegte Inventur?

Diese Art der Inventur ermöglicht es einem Unternehmen, die Bestandsaufnahme zeitlich zu verlegen. Dabei kann die Inventur innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten beiden Monate nach dem Schluss des Geschäftsjahres durchgeführt werden. Das Inventurverfahren ist im HGB ausdrücklich zugelassen und geregelt. Die Voraussetzung für eine vor- oder nachverlagerte Inventur ist eine vollständige Fortschreibung bzw. Rückschreibung des Bestandes zum Bilanzstichtag. Der am Tag der Inventur ermittelte Bestand wird wertmäßig auf den Bilanzstichtag fortgeschrieben bzw. zurück gerechnet, das Inventar ist dabei auf den Tag der tatsächlichen Bestandsaufnahme datiert.

Die verlegte Inventur kommt zum Beispiel zum Einsatz, wenn die Inventur aufgrund hoher Bestände zum Bilanztag nicht möglich ist oder die Voraussetzungen für die permanente Inventur nicht erfüllt sind. 

Vor- und Nachteile der zeitverschobenen Inventur

Diese Form der Inventur gibt den Unternehmen Flexibilität bei der Festlegung des Inventurdatums. Allerdings kommen dabei die gleichen  Nachteile wie bei der Vollinventur zum Bilanzstichtag zum Tragen. Ein großer organisatorischer Aufwand und ein erhöhtes Fehlerrisiko bei den Zählungen bleiben bestehen.

Vorteile

Die verlegte Inventur bietet eine höhere Flexibilität in der Terminierung der Inventurdurchführung. So können bspw. auch Ruhephasen im Unternehmen zur Inventur genutzt werden.

Nachteile 

  • Es muss eine bestandsmäßige Fortschreibung (bzw. Rückrechnung) durchgeführt werden können, um den Wert der Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag zum Jahresabschluss ermitteln zu können.
  • Hoher Zeitaufwand
  • Hohe Bindung von Personalressourcen
  • Hohe Kosten
  • Hohes Fehlerrisiko bei den Zählungen (Zählfehler, Eingabefehler, Übertragungsfehler etc.)

Exkurs: Inventur und Inventar

Der Begriff Inventur beschreibt die Bestandsaufnahme sämtlicher Vermögensgegenstände und Schulden innerhalb eines Unternehmens, die gezählt, gemessen oder gewogen werden. Die Inventur ist laut HGB für alle Unternehmen vorgeschrieben, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, und wird i.d.R. einmal jährlich am Ende des Geschäftsjahres durchgeführt.

Im Inventar werden alle Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens aufgelistet. Das Inventur wird im Rahmen der Inventur aufgestellt und stellt die Grundlage für den Jahresabschluss dar.

Weitere Inventurarten im Überblick

Mehr zum Thema Inventur finden Sie hier.

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